MPU ABSTINENZNACHWEISE

Sollten Sie wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder illegalen Rauschmitteln zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung aufgefordert worden sein, ist in den meisten Fällen ein Nachweis der Abstinenz von Alkohol und/ oder illegalen Drogen notwendig.

Ihre Abstinenz können Sie in zertifizierten Laboren entweder über Urinkontrollen oder Haaranalysen belegen.

BEI URINKONTROLLEN GILT:

Für den Nachweis eines halben Jahres Abstinenz von Alkohol oder illegalen Drogen müssen Sie vier Urinkontrollen in sechs Monaten durchführen lassen. Für ein ganzen Jahr sind sechs Urinkontrollen notwendig.

BEI HAARKONTROLLEN GILT:

0
Monate
Bei Haaranalysen für den Nachweis einer Alkoholabstinenz lassen sich mittels Haarprobe von drei Zentimetern drei Monate nachweisen.
0
Monate
Bei Haaranalysen für den Nachweis einer Drogenabstinenz lassen sich mittels einer Haarprobe von sechs Zentimetern sechs Monate nachweisen.

Bei Fragen zu möglicherweise notwendigen Abstinenznachweisen beraten wir Sie gerne.